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abschleppdienst in Thüringen

Abschleppservice und Bergedienst Thüringen

Abschleppdienst in Thüringen. Sie haben einen Unfall oder eine Panne mit Ihrem Auto, Bus oder LKW? Sie suchen einen kompetenten und zuverlässigen Partner rund  um das Abschleppen, den Transport, die Reparatur oder die Wartung Ihres Fahrzeuges?

Abschleppen und Bergung eines LKW
Cartec 24

Dann sind Sie bei Cartec 24 genau richtig, der Abschleppservice und Pannendienst für ganz Thüringen!

Wenn Sie es wünschen, sind wir Ihnen gerne bei der Schadensregulierung behilflich.

Abschleppen in Erfurt, Eisenach, Weimar, Apolda und Jena. Unsere Einsatzfahrzeuge rollen für Sie 24h und 365 Tage im Jahr entlang der A4 und in den Regionen Apolda, Jena, Weimar, Naumburg, Erfurt, Eisenach sowie in allen umliegenden Dörfern.

rufnummer Anschleppservice pannendienst thüringen

Abschleppdienst - Abschleppen in Ihrem Auftrag

Haben auch Sie widerrechtlich geparkte Fahrzeuge auf Ihrem Firmen- oder Privatgelände und wollen wieder Platz für Ihre Kunden oder die eigenen Fahrzeuge zu schaffen?

Laut einem BGH Urteil von 2011 kann das Abschleppunternehmen direkt an den Fahrzeughalter oder Fahrer abrechnen. Dieser muss bei der Herausgabe des Fahrzeuges die Kosten dann direkt begleichen.

Zögern Sie nicht und rufen Sie einfach unseren Abschleppdienst Cartec-24 an, wenn fremde Fahrzeuge Ihre Parkplätze belegen – denn ab sofort entstehen Ihnen dafür weder Kosten, noch Verwaltungsaufwand oder Ärger.

Cartec 24

Wie funktioniert das Abschleppen im Auftrag?

Sie rufen uns an, wir kommen sofort und schleppen die wiederrechtlich parkenden Fahrzeuge von Ihren Parkplätzen oder Ihrem Grundstück ab.

Cartec 24

Unsere Mitarbeiter erstellen vor dem Abschleppen ein kurzes Schadensprotokoll mit Bildern über am Fahrzeug bereits vorhandene Schäden. Wir nehmen die Fahrzeuge  zur Verwahrung mit auf unserem Betriebsgelände und informieren die Polizei über den Verbleib des Fahrzeugs.

Der Halter (Fahrer) erhält sein Fahrzeug dann nach Begleichung der Abschlepprechunung zurück, d.h. wir geben das Fahrzeug erst dann wieder heraus.
Für Sie als Auftraggeber der Abschleppaktion entstehen also keinerlei Kosten, Verwaltungsaufwand oder Ärger. 

Was sagt die Rechtsprechung zum Abschleppen?

BGH: Abschleppkosten für unbefugt auf Privatgrundstücken abgestellte Kraftfahrzeuge gerechtfertigt Parkplatzinhaber darf widerrechtlich geparkte Autos abschleppen und Kosten in Rechnung stellen Kraftfahrzeuge, die unbefugt auf fremden Grundstücken abgestellt werden, dürfen abgeschleppt werden und müssen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. BGH Urteil vom 02 Dezember 2011 – Az. V ZR 30/11

BGH bestätigt mit Urteil vom 2.12.2011 die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts an abgeschleppten Fahrzeugen. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs ist es nicht zu beanstanden, dass ein Zurückbehaltungsrecht an einem Auto ausgeübt wird, das im Wert die geltend gemachten Schadensersatzforderungen (hier € 219,50) weit übersteigt. Der BGH hat mit dem Urteil festgestellt, dass die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts nicht gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit verstößt, obwohl der Wert des abgeschleppten PKW die Höhe der Schadensersatzforderung übertrifft. Es sei nach der Auffassung des Gerichts nicht erforderlich, dass das Wertverhältnis in etwa ausgeglichen sei.

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